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Leistungen der Pflegekasse 
Überblick (Pflegegrad 1–5)

Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 1 ist noch kein Pflegegeld vorgesehen.
Ein monatlicher Anspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2. 

Pflegegrad 2

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Personen stehen 347 € monatlich zur Verfügung.
Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Pflegegrad 3

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Personen stehen 599 € monatlich zur Verfügung.
Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. 

Pflegegrad 4

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Personen stehen 800 € monatlich zur Verfügung.
Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. 

Pflegegrad 5

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Personen stehen 990€ monatlich zur Verfügung.
Das Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. 

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